Der Energieausweis

Der Energieausweis

Er funktioniert wie eine Ampel: Steht der Pfeil auf dem Energieausweis (auch „Energiepass“ genannt) im grünen Bereich, ist der Energieverbrauch vergleichsweise gering. Zeigt er auf Gelb oder Rot, gibt es noch viel Verbesserungspotenzial. Der rote Bereich beginnt bei 250 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr.

Zur genaueren Einteilung gibt es auf dem Energieausweis die sogenannten Energieeffizienzklassen von A+ (sehr gute Energieeffizienz) bis H (schlechte Energieeffizienz).

Wer braucht einen Energieausweis?

Mittlerweile ist der Gebäudeenergieausweis bei Vermietung und Verkauf für nahezu alle Wohngebäude Pflicht. Wenn Sie Ihre Immobilie selbst bewohnen, brauchen Sie hingegen keinen Energieausweis. Beim Verkauf sowie Vermietung müssen Sie Interessenten den Energieausweis vorlegen.

Wie lange ist der Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Das gilt gleichermaßen für den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis.

Welcher Energieausweis wird benötigt?

Für Wohngebäude mit maximal vier Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde, müssen Energieausweise auf Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden (Bedarfsausweis). Ausnahmen gelten für Gebäude, die die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllen.

Für alle anderen Wohngebäude sowie Nichtwohngebäude besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfsausweis bzw Verbrauchsausweis als Basis des Energieausweises.

Auf Wunsch kann ich Ihnen den erforderlichen Energieausweis gerne beschaffen.

Aufgaben des Notars

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