AGB’s
Allgemeine Geschäftsbedingungen der LIVING@HAMBURG, Inhaberin Anja Wetjen, Immobilienmaklerin, Sartoriusstr. 17, 20257 Hamburg – im Folgenden benannt als „Makler“ (Stand: Januar 2024)
Kunden i.S. dieser AGB können Verkäufer, Käufer, Vermieter oder auch Mieter einer Immobilie bzw. Interessenten und Wohnungssuchende sein.
Hauptvertrag i.S. dieser AGB ist ein Kaufvertrag bzw. Mietvertrag zwischen Käufer und Verkäufer bzw. Mieter und Vermieter.
1. Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und dem Makler kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme der Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderung zustande. Sofern keine andere Vereinbarung besteht, hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsende für beide Parteien. Der Makler kann für beide Vertragspartner tätig werden sofern es zu keiner Interessenskollision kommt.
2. Im Fall des Verkaufs einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses verpflichten sich Verkäufer und Käufer im Sinne des §656c BGB, die Maklercourtage von insgesamt 6% vom Kaufpreis zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer jeweils anteilig in gleicher Höhe von je 3% vom Kaufpreis zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu zahlen. Diese Regelung gilt nur, sofern der Käufer Verbraucher im Sinne des §13 BGB ist.
3. Ist bei dem Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses im Sinne des §656c BGB der Käufer Unternehmer im Sinne des §14 BGB oder im Falle des Verkaufs eines Baugrundstücks, einer Gewerbeimmobilie oder eines an eine Vielzahl von Parteien vermietetes Wohnhaus, sowie im Fall der Vermietung von Gewerberäumen, kommt ein Maklervertrag mit dem Käufer/Mieter zustande, wenn der Käufer/Mieter von dem Angebot des Maklers Gebrauch macht, unabhängig davon, ob der Käufer/Mieter sich mit dem Makler oder z.B. dem Eigentümer, Vermieter oder Vormieter direkt in Verbindung setzt. Die Höhe einer in diesen Fällen allein vom Käufer/Mieter zu zahlende Maklercourtage richtet sich nach Vereinbarung oder beträgt im Falle des Fehlens einer Vereinbarung 6% vom Kaufpreis zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, bei Vermietung in der Höhe dem Wert von zwei Monatskaltmieten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4. Der Provisionsanspruch ist im Sinne von §652 BGB mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist. Die Provision ist zur Zahlung fällig, auch wenn der Makler beim Vertragsabschluss nicht mitwirkt.
5. Im Fall der Vermietung von Wohnräumen trägt der Vermieter allein die Maklercourtage, es sei denn, der Makler holt ausschließlich aufgrund eines Vermittlungsvertrags mit dem Wohnungssuchenden vom Vermieter oder von einem anderen Berechtigten den Auftrag ein, die Wohnung anzubieten. In dem letzteren Fall entspricht die vom Wohnungssuchenden/Mieter zu zahlende Maklercourtage in der Höhe dem Wert von zwei Monatskaltmieten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei Verstoß gegen diese Regelung ersetzt der Kunde dem Makler hierdurch entstehenden Schäden und Kosten. Für den Fall, dass der Auftraggeber den Vertrag kündigt, ohne, dass es dem Makler während der Vertragslaufzeit trotz seiner Bemühungen gelungen ist, die Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags nachzuweisen bzw. zu vermitteln, ist der Auftraggeber dem Makler zum Ersatz der von ihm getätigten Aufwendungen verpflichtet. Der Makler hat seine Aufwendungen nachzuweisen.
7. Die Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der von den Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Bei aller Sorgfalt kann der Makler keine Gewähr dafür übernehmen und schließt daher die Haftung dafür aus, dass alle Angebotsangaben des Grundeigentümers und/oder des Vermieters oder Vormieters richtig sind. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.
8. Die Objektexposés, die vom Makler erteilten objekt-/vertragsbezogenen Informationen sowie die gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ist bzw. sind ausschließlich für den/die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er dem Makler gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg der Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt. Kommt durch die unbefugte Weitergabe der Informationen an einen Dritten der Hauptvertrag mit diesem zustande, haftet der Kunde dem Makler gegenüber auf Zahlung der entgangenen Provision.
9. Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Gerichtsstand für Kaufleute ist Hamburg.